Gemäß dem Gesetz 4387/16, Artikel 97, Absatz 1, erhöht sich ab dem 01.06.2016 bis zum 31.05.2019 der Prozentsatz des monatlichen Beitrages für die Zusatzversicherung bei der griechischen einheitlichen Versicherungskasse Ε.Τ.Ε.Α (zuvor ΙΚΑ) aller Arbeitnehmer um 1%.
Konkret lässt sich nun dieser Prozentsatz bei 3,50% für den versicherten Arbeitnehmer berechnen und bei 3,50% für den Arbeitgeber, und zwar gilt diese Berechnung auf die Gehaltsverdienste des Arbeitnehmers, anstatt des Prozentsatzes 3%, was bis heute sowohl für den versicherten Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber galt.
Laut dem oben erwähnten Gesetz (Artikel 94, Absatz 4) wird ab dem 01.01.2016 der Sonderzuschlag der Rentenversicherung im Bereich der Ingenieure (griechische Kasse TSMEDE) abgeschafft.
Für den Ausgleich der Differenzen aus dem Sonderzuschlag, die sich für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.05.2016 ergeben, ist eine entsprechende Ankündigung seitens des Versicherungsträgers TSMEDE erwartet.
An dieser Stelle möchten wir betonen, dass sich der oben erwähnte Höchstbetrag für die Berechnung der Versicherungsbeiträge von TSMEDE, ab dem 01.06.2016 auf eine Summe von € 5.860,80 beläuft.
Schließlich möchten wir Ihnen mitteilen, dass es gemäß Artikel 38, Absatz 10 des obigen Gesetzes, ab dem 01.07.2016 die Gehaltsverdienste der Arbeitnehmer im privaten Bereich, die Sozialversicherungsbeiträge, aber auch die Lohnsteuer vom Arbeitgeber via Bankkontoüberweisung eingezahlt und anschließend auf die Konten der berechtigten Arbeitnehmer, an die Sozialversicherungsträger und an die des Staates dementsprechend transferiert werden.
Zu diesem Zweck muss jeder pflichtige Arbeitgeber einen diesbezüglichen Vertrag mit der Bank seiner Wahl unterzeichnen.
Für die Implementierung der oben erwähnten Regelungen ist eine gemeinsame Beschlussfassung seitens der zuständigen Behörden (Ministerium für Finanzen und Ministerium für Arbeit und Soziales) erwartet, welche die erforderlichen Einzelheiten bestimmen wird.
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