NEUE UNTERSTÜTZUNGSMASSNAHMEN FÜR UNTERNEHMEN

Hiermit möchten wir Ihnen die neuen Unterstützungsmaßnahmen mitteilen, die die griechische Regierung für die Unternehmen veröffentlicht hat, nämlich möchten wir Sie über die gegebene Möglichkeit informieren, für alle Unternehmen, die von 1 bis 500 Mitarbeitern beschäftigen,  eine sogenannte “rückzahlbare Vorauszahlung” als Liquiditätsbeihilfe zu beantragen.

Begünstigte sind alle Unternehmen, unabhängig von ihrer juristischen Form und ihrer Aktivitätstätigkeit (KAD).

Anfang dieser Woche wird man Zugang auf die entsprechende elektronische Plattform des Finanzministeriums haben, und die Genehmigung von der europäischen Kommission wird auch erwartet.

Dieser Zuschuss wurde als “rückzahlbare Vorauszahlung” bezeichnet, da die Unternehmen ihn nach 5 Jahren,  - ganz oder teilweise – je nach Rentabilität zurückzahlen werden. Das erste Jahr gilt als Nachfrist. Der erhaltene Betrag wird in 4 gleichhohen jährlichen Raten zurückgezahlt.  

Das Darlehen, da es sich im Grunde genommen, um ein Darlehen handelt, wird nahezu zinslos sein. Der Zinssatz wurde noch nicht bekannt gegeben, wird aber, laut Aussage des Ministers, sehr gering sein.

Der Antrag muss bis zum 10.04.2020 eingereicht werden, wir sind aber der Meinung, dass eine Fristverlängerung veröffentlicht wird, weil die Unternehmen nicht genügend Zeit haben, ihre Anträge vorzubereiten und sie anschließend auf die Plattform hochzuladen.

Die Regierung hat sich zum Ziel gesetzt, diesen Zuschuss bis Ende April auszuzahlen.

Die Unternehmen werden ihren Umsatz, der mit einer Reihe anderer Daten verglichen wird, über einen standartmäßigen automatisierten Mechanismus des Ministeriums angegeben.

Der zu erwartende Ministerbeschluss wird die Verteilungsbedingungen festlegen, d.h. die Begünstigten, die Höhe der Beihilfe, die Bedingungen für die Gewährung und Rückgabe des Zuschusses, das Einreichungsverfahren des entsprechenden Antrages, die Begünstigten Verpflichtungen (z.B. Personalentlassungsverbot usw.) und weitere erforderlichen Informationen.

Das Zulassungskriterium wird sich aus der Coronavirusschlagkraft ergeben.

HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.

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