Neue Griechische Buchhaltungsprinzipien / Gewinn & Verlustrechnung - Einnahmen / Ausgaben - Artikel 25

Ab dem 01.01.2015 werden die neuen Vorschriften und Bestimmungen des Gesetzes 4308 / 24.11.14 gelten (Regierungsblatt 251), mit denen die neuen griechischen Buchhaltungsprinzipien gewählt wurden.

Mit diesem Gesetz wurden alle bis her geltenden Bestimmungen, sogar ohne Anpassungsfrist abgeschafft.

Die durch das neue Gesetz erstellten Jahresabschlüsse,werden denen der Zentraleuropa ähneln unter Berücksichtigung der Internationalen Standards (international financial reporting standards), wie von der Europäischen Union im Rahmen der Verordnung 1606/2002 bestimmt / implementiert. 

Die Wahl dieses Artikels (Artikel 25 des Gesetzes) bringt eine Revolution zu den bisherigen Fakten, da als Ausgaben / Aufwand unter anderem Rückstellungen für sonstige Risiken und Kosten, Aufwendungen und Verluste, die aus der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und Ertragsteuern der Berichtsperiode entstehen, angesehen werden, laufende und latente je nach Fall. Im Wesentlichen ist die Erstellung von "kommerziellen" Abschlüssen fast aller Unternehmen, die in unserem Land aktiv sind und nicht «steuerlich», wie es bis heute üblich war. Im Einzelnen:

- Die Umsatzerlöse werden in der Periode anerkannt, in der sie erwirtschaftet werden.

- Einnahmen aus dem Verkauf von Gütern werden anerkannt / erfasst, wenn alle folgende Kriterien erfüllt werden:

 - Die Erträge aus Dienstleistungen und Fertigungsaufträgen werden gemäß der prozentualen Vervollständigung (Methode der prozentualen         Fertigstellung) anerkannt und sofern der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens der Transaktion als höchstwahrscheinlich betrachtet wird. Alternativ kann das Verfahren des integrierten Vertrags angewandt werden, wenn die Größen / die Werte der Abschlüsse nicht wesentlich beeinflusst werden.

- Die Einnahmen, die sich aus der Nutzung / Gebrauch von Vermögenswerten des Unternehmens durch Dritte werden wie folgt anerkannt:

a) Die Zinsen zeitproportional mit der Effektivzinsmethode oder der linearen Methode.

b) Dividenden und ähnlicher Art Erträge aus der Beteiligung am Eigenkapital von anderen Einrichtungen, wenn sie von der zuständigen Stelle genehmigt werden, die über die Verteilung entscheidet.

c) Die Rechte im Rahmen der einschlägigen Vertragsklauseln

- Die oben erwähnten Einnahmen werden auf Nettobeträge frei von jeglicher Erstattung, Rabatt oder Umsatzsteuer vermessen gemessen und getrennt von den damit verbundenen Kosten anerkannt.

 - Die Ausgaben beinhalten:

a) Gründungskosten

b) Anschaffungs- oder Herstellungskosten, je nach Fall, der verkauften Güter oder Dienstleistungen

c) Jede Art von Gehaltsausgaben der Beschäftigten, einschließlich der Rückstelleungen für künftige Leistungen

d) Forschungskosten

e) Entwicklungskosten

f) Reparatur und Wartung 

g) Die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 

h) Die Rückstellungen für sonstige Risiken und Aufwendungen 

i) Zinsen und ähnliche Aufwendungen 

j) Aufwendungen und Verluste aus der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit diesem Gesetz

k) Verluste aus der Ausbuchung von Vermögenswerten 

l) Weitere Folgeschäden, die in ihrem Nettobetrag dargestellt werden / erscheinen

m) Die Einkommensteuer für den Zeitraum, laufend und latente, je nach Fall 

n) Alle anderen Aufwendungen, die angefallen sind, und nicht in die obigen Kategorien eingeschlossen sind

In jedem Fall erwarten detaillierten Anweisungen des Finanzministeriums bezüglich der Anwendung und Umsetzung der Richtlinien und Bestimmungen dieses Gesetzes.

HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.

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