Sicherheitstechniker

Im Rahmen Ihrer laufenden Information möchten wir Ihnen bezüglich der Aufgabenerteilung für Sicherheitstechniker (50067/28/2017) folgendes mitteilen:

  • Gemäß der Bekanntmachung des zuständigen Trägers (SEPE) vom 1.7.2018 muss jedes Unternehmen den Sicherheitstechniker, mit dem es zusammenarbeitet (Erteilung von Sicherheitstechnikerarbeiten) beim elektronisches System der Arbeitsaufsicht melden, um anschließend das entsprechende elektronische Protokoll zu bekommen, da die Ernennung des Sicherheitstechnikers seit dem 1.7.2018 nicht mehr bei KEPEK gemeldet bzw. von KEPEK protokolliert wird.
  • Das oben beschriebene Verfahren entfällt, sofern die Übertragung der Arbeiten an den Sicherheitstechniker vor dem 1.7.2018 stattfand oder sofern ein Vertrag über eine unbefristete Arbeitsübertragung vereinbar wurden.
  • Jegliche Änderung bezüglicher eines solchen unbefristeten Vertrags, der vor dem 1.7.2018 protokolliert wurde, muss jedoch elektronisch gemeldet werden. Dies können folgende Änderungen sein:
    1. Unterbrechung der Zusammenarbeit mit einem Sicherheitstechniker und Übertragung der Aufgaben auf einen anderen
    2. Änderung der Gesamtjahresarbeitsstunden, die automatisch vom elektronischen System der zuständigen Behörde auf Grundlage der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens berechnet werden
    3. Änderung der Arbeitszeiten eines Sicherheitstechnikers u. a.

Aus diesem Grund bitten wir Sie, uns über etwaige Änderungen dieser Art zu informieren, damit wir rechtzeitig die erforderlichen, von den o. g. Rechtsvorschriften vorgesehenen Schritte (Einreichung von Formularen, Information der zuständigen Behörde) einleiten können.

HINWEIS: Dieser Artikel dient nicht zu Beratungs-, sondern nur zu Informationszwecken und bietet keine Grundlage für weitere Aktionen seitens des Lesers. Eine Fachberatung ist erforderlich.

Unsere Gesellschaft übernimmt keine Verantwortung für eventuelle Aktionen, die von den Lesern ergriffen werden, und die sich auf diesen Artikel beruhen.

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