Aufhebung der Kapitalverkehrskontrollen

Laut der Ankündigung des Premierministers werden die seit rund 50 Monaten geltenden Kapitalverkehrskontrollen für Bankgeschäfte am 01.09.2019 aufgehoben.

Insbesondere :

a) Die für griechische Staatsangehörige bei Reisen ins Ausland geltende Höchstgrenze für die Ausfuhr von Bargeld in Höhe von 10.000,00 Euro pro Reise wird aufgehoben.

b) Die Beschränkung der Kapitalausfuhr durch natürliche Personen bis zu 4.000,00 Euro pro zwei Monate wird aufgehoben.

c) Die Beschränkung der Ausfuhr von Geldern bis zu 100.000,00 Euro pro Tag zu Zwecken der Durchführung von Handelsgeschäften durch die Vorlage von Rechnungen bei der Bank und einer entsprechenden Erklärung, dass diese Rechnungen nicht bei einer anderen Bank eingereicht wurden.

d) Die Zahlung von Krankenhaus- und Krankheitskosten im Ausland, durch Vorlage der erforderlichen Belege bei der Bank und Überweisung des entsprechenden Betrags auf das Bankkonto des Krankenhauses selbst und nicht auf das Bankkonto den Begünstigten, wird aufgehoben.

e) Das Limit von 2.000,00 Euro oder dessen Gegenwert in Fremdwährung wird für Personen, die als Begleiter zum Krankenhausaufenthalt ins Ausland reisen, aufgehoben.

f) Die Obergrenze von 8.000,00 Euro pro Quartal für Studenten im Ausland wird aufgehoben, wenn die Beträge unter Vorlage von Belegen auf Studentenwohnheime oder Mietkonten eingezahlt werden.

g) Die Zahlung von Studiengebühren im Ausland wird liberalisiert und die obligatorische Überweisung des Betrags auf das Konto der Bildungseinrichtung entfällt.

h) Das Transferlimit von bis zu 5.000,00 Euro pro Quartal für Wohnungs- und Lebenshaltungskosten für Studenten im Ausland auf das eigene Konto des Studenten wird aufgehoben.

i) Das Verbot von Lohnzahlungen im Ausland wird aufgehoben.

j) Zahlungen an ausländische Bank-POS werden liberalisiert, welche nun ohne die Genehmigung des Bankengenehmigungsausschusses erfolgen.

k) Das Auszahlungslimit im Ausland von bis zu 5.000,00 Euro pro Bankkarte wird abgeschafft.

l) Das Verbot von Online-Transaktionen wird aufgehoben, falls die Online-Shops ihre Kartentransaktionen über ein Konto einer ausländischen Bank abwickeln. Diese Transaktionen sind folgende: Geldtransfers ins Ausland, Kauf von Kunstwerken und Teilnahme an Auktionen, Transaktionen mit Glücksspielunternehmen, Käufe in Juweliergeschäften, Erwerb von pornografischem Material, Zahlungen für persönliche Escortservices, Zahlungen an Wohltätigkeitsorganisationen und der Erwerb von Catering-Dienstleistungen.

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